Erklärung zur Barrierefreiheit zu www.rossmann-gutscheine.de
(Fassung vom 28.06.2025)

Die Dirk Rossmann GmbH ist bemüht, ihre Webseite www.rossmann-gutscheine.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Maßstab sind die harmonisierten Normen EN 301 549 (Version 3.2.1) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA; ergänzend orientiert sich die Dirk Rossmann GmbH an den Vorgaben der BITV 2.0.

Im Folgenden befinden sich die Pflichtinformationen gemäß § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Dirk Rossmann GmbH auf der Website www.rossmann-gutscheine.de. Diese Angaben geben Auskunft über den Status der Barrierefreiheit, die Rechtsgrundlagen, Kontaktmöglichkeiten sowie das Beschwerde-und Durchsetzungsverfahren.

Anwendungsbereich

Diese Erklärung gilt für alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Website www.rossmann-gutscheine.de, über die Dienstleistungen gemäß § 1 Abs. 3 BFSG angeboten oder erbracht werden.

Normative Grundlagen

  • BFSG: Inkrafttreten am 28. Juni 2025; Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882
  • EN 301 549: Europäische Norm für barrierefreie Informationstechnik, Version 3.2.1
  • WCAG 2.1: Web Content Accessibility Guidelines, Level AA
  • BITV 2.0: Deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (öffentliche Stellen) als Orientierungsrahmen

Stand der Barrierefreiheit

Die zugrundeliegende Codebasis wurde mehrfach geprüft und an Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst, ist jedoch noch nicht vollständig konform mit den technischen Anforderungen der BITV 2.0 Zentrum Barrierefreiheit. Bekannt sind insbesondere folgende Einschränkungen, die fortlaufend beseitigt werden:

  • Gutschein-PDF nicht vollständig barrierefrei
  • E-Mail-Templates nicht vollständig barrierefrei
  • Kein manuelles Bedienelement für hohen Kontrast (erfolgt automatisch durch Systemeinstellung)

Die Dirk Rossmann GmbH führt regelmäßige Überprüfungen durch und plant Maßnahmen zur Vervollständigung der Barrierefreiheit.

Aktuell sind bereits folgende Anforderungen umgesetzt:

  • Die Herbeiführung einer Unterstützung für eine Zoomfunktion des Textes
  • Verbesserung des Kontrastes auf der Internetseite
  • Bedienbarkeit von einzelnen Funktionen unter der Verwendung der Tastatur
  • Vollständige Umsetzung des Screen-Readers
  • Gestensteuerung

Feedback-Mechanismus und Kontakt

Sollten Sie bestehende Barrieren feststellen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie bitte:

Durchsetzungsverfahren

Haben Sie eine Anfrage zur Barrierefreiheit gestellt und innerhalb einer angemessenen Frist (innerhalb von vier bis sechs Wochen) keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder fühlen Sie sich benachteiligt, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Zum Shop